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   OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 7 A 1370/21   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 7 A 1370/21 (https://dejure.org/2022,24129)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07.09.2022 - 7 A 1370/21 (https://dejure.org/2022,24129)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 07. September 2022 - 7 A 1370/21 (https://dejure.org/2022,24129)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Verfahrensgang

  • VG Köln - 2 K 5338/19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 7 A 1370/21
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2009 - 7 A 2548/08

    Rechtmäßigkeit einer Baugenehmigung für ein Grundstück ohne eine befahrbare

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 7 A 1370/21
    Anders als vom Verwaltungsgericht angenommen, liege kein "anderes Vorhaben" vor, wenn die Erschließung nicht über die G. Straße erfolge; dies ergebe sich aus der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 30.10.2009 - 7 A 2548/08 -.

    Die vom Kläger benannte Divergenzentscheidung des beschließenden Senats vom 30.10.2009 - 7 A 2548/08 - befasst sich mit den bauordnungsrechtlichen Anforderungen an die Erreichbarkeit eines Vorhabengrundstücks im Sinne von § 4 Abs. 1 BauO NRW a. F. Es ist weder dargelegt noch ersichtlich, von welchem Rechtssatz dieser Entscheidung das Verwaltungsgericht in seinem Urteil in entscheidungserheblicher Weise abgewichen wäre.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 7 A 1369/21

    Bestimmtheitsgebot des Bauvorbescheids in seiner nachbarrechtlichen Ausprägung

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 7 A 1370/21
    Nichts anderes ergibt sich aus dem Hinweis des Klägers, die Beklagte habe mit dem im Verfahren 2 K 3161/19 (7 A 1369/21) streitgegenständlichen Vorbescheid den Bau eines Einfamilienhauses mit einer Erschließung über eine Straße gestattet, deren Straßenbaulastträgerin sie nicht sei.

    Zudem ersetzen der im Verfahren 2 K 3161/19 (7 A 1369/21) angegriffene Vorbescheid vom 11.5.1994 und die Verlängerung vom 11.3.2019 ausdrücklich nicht die erforderliche Baugenehmigung und gestatten daher nicht den Bau des Vorhabens.

  • BVerwG, 28.04.2004 - 4 C 12.03

    Nachbarklage gegen die Genehmigung einer Schwimmhalle als Anlage für sportliche

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 07.09.2022 - 7 A 1370/21
    vgl. dazu, dass Vorschriften, die das Maß der baulichen Nutzung regeln, grundsätzlich keinen Nachbarschutz vermitteln etwa BVerwG, Urteil vom 28.4.2004 - 4 C 12.03 -, juris.
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